Schmitt: „Wirksame Drieschenbekämpfung schützt unsere Winzer – neue Verordnung ergänzt Weinbaupaket 2025+“ - Kabinett beschließt Neuregelung zum Schutz von Weinbergen vor Schädlingen
Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute auf Vorschlag von Weinbauministerin Daniela Schmitt eine neue Verordnung zum Schutz der Rebflächen beschlossen. Ziel ist es, die bestehenden Weinberge wirksamer vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Unbewirtschaftete Rebflächen – sogenannte „Drieschen“ – gelten als Einfallstor für Schädlinge wie die Reblaus sowie für Krankheiten wie den Mehltau, die Schwarzfäule oder die Goldgelbe Vergilbung. Mit der Neufassung wird die alte Regelung aus dem Jahr 1997 modernisiert und das Weinbaupaket 2025+ ergänzt. „Die Gesundheit unserer Weinberge ist die Grundlage für die Zukunft des Weinbaus in Rheinland-Pfalz“, sagte Schmitt. „Mit der neuen Verordnung ziehen wir die Zügel bei der Drieschenbekämpfung an. Wir schaffen Klarheit, dass Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gehört. Und wir ermöglichen ein schnelleres Eingreifen, indem die bisherige Schonfrist von zwei Jahren entfällt. Damit sichern wir Qualität, Erträge und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Winzerinnen und Winzer.“
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Pressemitteilung vom 2.9.2025: MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU Rheinland-Pfalz
Neue Verordnung zu Drieschen

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