Rechtsgrundlagen
Die Aufgaben in den verschiedenen Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben sich im Laufe der Zeit entsprechend dem Wandel der agrar- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Der Flurbereinigung kommt neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zunehmende Bedeutung bei der Lösung von Landnutzungskonflikten zu. Vielfältige Nutzungsansprüche, insbesondere auch des Naturschutzes, konkurrieren mit den Nutzungsinteressen der Land- und Forstwirtschaft. Hier gewinnt ein vorausschauendes, auf Nachhaltigkeit gerichtetes Bodenmanagement ständig an Bedeutung.
Damit ist die Bodenordnung mehr denn je gefordert, die Belange der land- und forstwirtschaftliche Betriebe und der übrigen beteiligten Grundeigentümer mit den wachsenden Ansprüchen der Gesellschaft an die ländlichen Räume in Einklang zu bringen. Dazu gehört vor allem, die Landschaft als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie als Grundlage der Umweltgüter Wasser, Boden und Luft zu erhalten und zu gestalten. Diese Aufgaben stellen sich gleichermaßen im früheren Bundesgebiet wie in den neuen Ländern. Ergänzend zur Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz kommt der Flurbereinigung hier wesentliche Bedeutung bei der Wiederherstellung des Privateigentums an Grund und Boden sowie beim Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft zu. Sie erweist sich darüber hinaus als eine unverzichtbare Begleitmaßnahme bei der agrar- und infrastrukturellen, ökologischen und sozialen Umorientierung ländlicher Räume.
Die Flurbereinigung trägt damit zur Umsetzung der mit der Agenda 21 geforderten nachhaltigen Entwicklung bei, die auf der Umweltkonferenz von Rio 1992 verabschiedet wurde.
Gesetze
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen der Bodenordnung in der jeweils aktuellen Fassung.